Coming Out to Truth – Ehe
Vorab ein Zitat:
“Ich sage es ganz bewusst: Es gibt in dem Bereich der Eheschliessung für homosexuelle Paare Dinge, die neu zu regeln sind: Wenn ein gleichgeschlechtliches Paar ein Leben lang für einander sorgt, dann muss der Staat dies entsprechend berücksichtigen – hier müssen wir uns gesellschaftspolitisch für die gleichgeschlechtliche Ehe öffnen!”
Prof. Dr. Rita Süssmuth, Präsidentin des Deutschen Bundestages, Christlich-Demokratische-Union (CDU), zum Thema der rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften durch die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe, zit. n. Interview in der Zeitschrift Bunte (Heft 29/1991).
Immer mehr lesbische oder schwule Paare möchten ihre Beziehung als eine Ehe gelten lassen. Nicht nur wollen sie ihre Beziehung durch den Staat anerkannt wissen, oft suchen sie auch den Segen der Kirche. Viele Paare unternehmen legale Schritte und schließen einen Rechtsvertrag ab und viele Paare suchen eine Gemeinde, wo sie vor Gott ihre Beziehung festmachen können.
In der Geschichte kommen lesbische oder schwule Ehen immer wieder vor. Es ist keineswegs eine Idee moderner amerkanischer homosexueller Politik. Wir finden Beispiele solcher Ehen im alten Ägypten, im alten Griechenland, in Kreta, Sparta und Theben, im antiken Rom, in China, in Japan, in Südostasien, in Australien, in Indien, in Nord- und Südamerika. In der mittelalterlichen orthodoxen und katholischen Kirche gingen Männer einen formellen Bund miteinander ein und erhielten dazu den Segen der Kirche. Es ist allerdings umstritten, ob diese Beziehungen Sex einschlossen. Im frühen modernen Italien gab es gleichgeschlechtliche Bündnisse, die die Zeremonien heterosexueller Ehen folgten. In England gab es zu der gleichen Zeit auch solche Bündnisse zwischen Frauen. In den Niederlanden gab es viele schwule und lesbische Ehen. Im modernen Europa gab es bis in die fünfziger Jahre viele Kampagnen gegen Homosexualität. Sollte es schwule oder lesbische Verbindungen gegeben haben, so wurden sie aus Angst vor Verfolgung nicht öffentlich bekannt. Seit den sechziger Jahren wurde Homosexualität in Europa immer mehr akzeptiert. In Dänemark, Norwegen und Schweden sind schwule oder lesbische Ehen möglich. In Island, Finnland, Slovenien, Tschechien und den Niederlanden könnten sie bald Realität werden. In Spanien und Ungarn wird die Möglichkeit diskutiert und in Großbritannien, Australien, Südafrika und Brasilien sind die Entwicklungen zu einer lesbischen bzw. schwulen Eheschließung sehr positiv. In den USA gibt es allerdings noch viel Widerstand.
Es gehört mehr zur Ehe als nur zusammen zu leben. Unter den Begriff “Ehe” wurde von verschiedenen Kulturen und über die Jahrhunderte viele Dinge eingeschlossen:
- Polygynie: ein Mann, viele Frauen
- Polyandrie: eine Frau, viele Männer
- Beziehungen mit sehr großen Altersunterschied
- Beziehungen wo sich Mann und Frau nie vor der Ehe getroffen haben.
- Beziehungen wo Mann und Frau heiraten, weil sie einander lieben (seit der Reformation)
Diese Ehen haben folgendes gemein:
- häusliches Zusammenleben
- Anerkennung der Gesellschaft
- Gebräuche, allgemeine Regeln der Handlung
- eine Anfangszeremonie
- über eine längere Zeitspanne
Nicht immer nötig, aber doch öfters vorkommend:
- rechtsgültige Anerkennung
- liebende Beziehung
- Kinder
- Monogamie
- Beständigkeit
In der westlichen Kultur wird folgendes als wichtige Merkmale einer Ehe gesehen:
- emotionale Verbindlichkeit
- rechtsgültige Anerkennung
- Monogamie
Viele Menschen meinen auch, dass homosexuelle Beziehungen sehr kurzlebig sind und dass Ehe deswegen von vornherein ausgeschlossen werden kann. Die Statistiken sagen allerdings:
- durchschnittliche Dauer einer homosexuellen Beziehung ist 8.9 Jahre
- durchschnittliche Dauer einer heterosexuellen Beziehung ist 7.1 Jahre
- In Dänemark lassen sich 17% der homosexuellen Paare wieder scheiden
- In Dänemark lassen sich 33% der heterosexuellen Paare wieder scheiden
Es stimmt nicht, dass in einer homosexuellen Ehe der eine Partner die männliche Rolle und der andere Partner die weibliche Rolle übernimmt.
A woman who wants a woman wants a woman.
(Mercy / David Lindsey)
Schwule und Lesben haben, wie alle anderen, ein Bedürfnis, sich als Paar zu verbinden:
Ineinander aufgehen bedeutet, dass zwei Kräfte sich zu einer dritten verbinden … Aus zwei werden eins. An der Beendung des einsamen Lebens entwickelt sich ein Gefühl von Wohlbehagen und Zufriedenheit. Es ist so, als würde man zu einer Person … Man fühlt sich vervollständigt.
(Engagierte Zärtlichkeit / Andreas Frank)
Die Kirche:
Was sind nun christliche Ansichten über Ehe?
Die katholische Kirche definiert Ehe als ein Sakrament, einen permanenten Bund zwischen einem getauften Mann und einer getauften Frau. Nach dieser Definition ist gleichgeschlechtliche Ehe unmöglich.
Viele Christen meinen, dass Ehe nur zwischen einen Mann und einer Frau geschehen kann. Sie begründen diese Ansicht mit 1 Mose 1 und 2 und Matthäus 19. Dort wird gesagt, dass die Geschlechter von Gott geschaffen wurden um sich zu ergänzen. Ehe ist eine soziale Anerkennung dieser Ergänzung. Lesbische oder schwule Paare können niemals diese totale Verbindung erreichen wie homosexuelle Paare.
Die Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche meint, dass zwei Fragen beantwortet werden müssen:
- rechtliche Stellung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
- Möglichkeit einer kirchlichen Segnungshandlung für schwule und lesbische Paare. Eine kirchliche Patnerschaftssegnung könnte “Teil des segnenden Begleitens der Kirche mit Blick auf die vielfältigen Lebensformen der heutigen Gesellschaft sein.”
Die Rechtslage:
Gleichgeschlechtliche Paare werden rechtlich vor Ehepaaren benachteiligt. In Deutschland:
- die lesbische oder schwule Lebensgemeinschaft hat keinen Angehörigenstatus
- Für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften besteht kein Ehegatten-Erbrecht
- werden im Erbschaftssteuerrecht benachteiligt
- keine Hinterbliebenenrente
- keine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- kein Steuersplitting
- keinen Anspruch auf Zuteilung eines Studienplatzes am Ort der Lebensgemeinschaft
- im Beamtenrecht keinen Schutz vor Versetzung an einen anderen Ort unter Berufung auf das Zusammenleben in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft
- wenn einer der Partner Ausländer aus einem nicht-EU Land ist, gibt es keine Aufenthaltsgenehmigung
Es geht also nicht nur um finanzielle Vorteile, sondern um die Ermöglichung des Zusammenlebens.
Lesben und Schwule in Deutschland fordern das Recht zur Ehe für lesbische und schwule Paare aus folgenden Gründen:
- Abbau von Diskriminierung
- Rechtliche Absicherung
- Soziale Anerkennung / Integrationsauswirkungen
- Gleichstellung mit einem verschiedengeschlechtlichen Paar
Das deutsche Ehegesetz ist geschlechtsneutral. Sie spricht nicht von “Mann” oder “Frau”, sondern von “Ehegatten”. Theoretisch können also Menschen eines Geschlechts miteinander heiraten.
Auch werden lesbische und schwule Paare heterosexuellen Paaren bei eheähnlichen (nichtehelichen) Lebensgemeinschaften gleichgestellt. Diese Gleichstellung sollte auch bei ehegleichen Partnerschaften geschehen.
73% der deutschen und 90% der holländischen Bevölkerung befürwortet lesbische und schwule Ehen.
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22. Mai 1998

